| VON INGRID KUHN Weilheim - Nachdem laut Verfassungsschutz
Skinheads in Bayern einen regen Zulauf verzeichnen, wird auch
beim Weilheimer Jugendschöffengericht gegen Rechtsextreme hart
durchgegriffen: Wegen Volksverhetzung und Verwendung von
Abzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen wurde ein
Weilheimer (19) zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung,
80 Stunden Sozialarbeit und ein Jahr Betreuung verurteilt.
"Ich bin stolz darauf, ein Nazi zu sein", hatte der
Angeklagte im vorigen Jahr zu einem Farbigen, den er als
"Neger" beschimpfte, gesagt. Jetzt wurde ihm vorgeworfen, am
28. März 2002 um 23 Uhr bei einer Party in der Pöltnerstraße
aus dem geöffneten Fenster heraus eine Gruppe Jugendlicher auf
der Straße als "Scheiß-Türken und Kanaken" beschimpft zu
haben. Zudem soll der 19-Jährige den "Hitler-Gruß" gezeigt und
"Sieg Heil" gegrölt haben. Eine Nachbarin alarmierte daraufhin
die Polizei.
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Vielmehr hätten ihm
die jungen Leute durch das Fenster "Scheiß-Nazi" zugerufen,
"deswegen ging ich runter auf die Straße, um sie zur Rede zu
stellen". Doch die Türken seien bereits über alle Berge
gewesen. Ein 15- und ein 17-jähriger türkischer Schüler
erkannten den Weilheimer als denjenigen wieder, der sie mit
Nazi-Parolen und dem "Hitler-Gruß" provoziert habe. Den Zeugen
war der 19-Jährige schon vorher als Neonazi bekannt gewesen.
Ein brauner Gesinnungsgenosse, den der Angeklagte als
Entlastungszeuge mitgebracht hatte, behauptete jedoch, dieser
sei unschuldig: "Er hat ganz sicher nichts gesagt oder getan."
Der Staatsanwalt ermittelt nun gegen den Zeugen wegen
Falschaussage.
Obwohl der Weilheimer, der sich mit Jobs über Wasser hält
und derzeit arbeitslos ist, beteuerte, sich von der
rechtsradikalen Szene gelöst zu haben, sprachen seine
Vorstrafen, unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung
und Volksverhetzung, eine andere Sprache. Aus diesem Grund
erkannte der Staatsanwalt eine "schädliche Neigung" bei dem
Weilheimer.
Jugendstrafrecht
Dr Forderung des Staatsanwalts, ihn nach dem
Jugendstrafrecht zu acht Monaten Bewährungsstrafe zu
verurteilen, kam das Jugendschöffengericht im Urteil nach. Der
Vorsitzende Richter Helmut Haindl bezeichnete die
"Verherrlichung der unseligen Nazi-Vergangenheit und die Hetze
gegen ausländische Mitbürger" als schweres kriminelles
Verhalten, das entsprechend geahndet werden müsse.
mm
|