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Di 21.01.2003
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"Stolz, ein Nazi zu sein"
19-jähriger Weilheimer wegen Volksverhetzung verurteilt
VON INGRID KUHN Weilheim - Nachdem laut Verfassungsschutz Skinheads in Bayern einen regen Zulauf verzeichnen, wird auch beim Weilheimer Jugendschöffengericht gegen Rechtsextreme hart durchgegriffen: Wegen Volksverhetzung und Verwendung von Abzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen wurde ein Weilheimer (19) zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, 80 Stunden Sozialarbeit und ein Jahr Betreuung verurteilt.

"Ich bin stolz darauf, ein Nazi zu sein", hatte der Angeklagte im vorigen Jahr zu einem Farbigen, den er als "Neger" beschimpfte, gesagt. Jetzt wurde ihm vorgeworfen, am 28. März 2002 um 23 Uhr bei einer Party in der Pöltnerstraße aus dem geöffneten Fenster heraus eine Gruppe Jugendlicher auf der Straße als "Scheiß-Türken und Kanaken" beschimpft zu haben. Zudem soll der 19-Jährige den "Hitler-Gruß" gezeigt und "Sieg Heil" gegrölt haben. Eine Nachbarin alarmierte daraufhin die Polizei.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Vielmehr hätten ihm die jungen Leute durch das Fenster "Scheiß-Nazi" zugerufen, "deswegen ging ich runter auf die Straße, um sie zur Rede zu stellen". Doch die Türken seien bereits über alle Berge gewesen. Ein 15- und ein 17-jähriger türkischer Schüler erkannten den Weilheimer als denjenigen wieder, der sie mit Nazi-Parolen und dem "Hitler-Gruß" provoziert habe. Den Zeugen war der 19-Jährige schon vorher als Neonazi bekannt gewesen. Ein brauner Gesinnungsgenosse, den der Angeklagte als Entlastungszeuge mitgebracht hatte, behauptete jedoch, dieser sei unschuldig: "Er hat ganz sicher nichts gesagt oder getan." Der Staatsanwalt ermittelt nun gegen den Zeugen wegen Falschaussage.

Obwohl der Weilheimer, der sich mit Jobs über Wasser hält und derzeit arbeitslos ist, beteuerte, sich von der rechtsradikalen Szene gelöst zu haben, sprachen seine Vorstrafen, unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Volksverhetzung, eine andere Sprache. Aus diesem Grund erkannte der Staatsanwalt eine "schädliche Neigung" bei dem Weilheimer.

Jugendstrafrecht

Dr Forderung des Staatsanwalts, ihn nach dem Jugendstrafrecht zu acht Monaten Bewährungsstrafe zu verurteilen, kam das Jugendschöffengericht im Urteil nach. Der Vorsitzende Richter Helmut Haindl bezeichnete die "Verherrlichung der unseligen Nazi-Vergangenheit und die Hetze gegen ausländische Mitbürger" als schweres kriminelles Verhalten, das entsprechend geahndet werden müsse.

mm

Datum: 21.01.2003
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